Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Elektro Evers GmbH & Co. KG

1. Allgemeines

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart ist, für alle Angebote, Aufträge, Kaufverträge und Lieferungen, die wir an Auftraggeber (Käufer) leisten. Sie gelten gleichfalls für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

 

2. Lieferbedingungen und Gefahrenübergang

2.1  Angegebene Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verbindlich vereinbarte Liefertermine beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung seitens des Vertragspartners beizustellende Materialien bzw. zu beschaffende Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben oder ähnliches, Teillieferungen sind zulässig.

2.2  Unvorhergesehene Verhindernisse, die durch Elektro Evers nicht vertretbar sind, wie höhere Gewalt, Streik, Betriebsstörungen im eigenen Betrieb oder bei Vorlieferanten, Transportschwierigkeiten verlängern die Lieferzeit, ohne dass Schadensersatzansprüche durch den Vertragspartner geltend gemacht werden können.

2.3  Der Versand der Waren erfolgt nach unserem Ermessen. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Vertragspartners. Die Gefahr geht auch dann auf den Vertragspartner über, wenn dieser die bestellte und bereits ausgesonderte Ware trotz Leistungsbereitschaft und Leistungsmöglichkeit von uns nicht abnimmt.

 

3. Kosten für die nicht durchgeführten Aufträge

Da Fehlersuchzeit Arbeitszeit ist, wird – im Falle, dass keine Gewährleistungsarbeiten vorliegen – der entstandene und zu belegende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil:

3.1  der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte;

3.2  der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt;

3.3  der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde;

 

4. Gewährleistung

4.1  Die Gewährleistungsfrist für alle Arbeitsleistungen, Reparaturen etc., die keine Bauleistungen sind, und für eingebautes Material beträgt 1 Jahr. Für Bauleistungen gelten die als Ganzes vereinbarten Regelungen der VOB/B.

4.2  Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde der Firma Elektro Evers GmbH & Co. KG eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Nacherfüllung der Firma Elektro Evers GmbH & Co. KG oder dessen Beauftragung zur Verfügung steht.

4.3  Ist die Firma Elektro Evers GmbH & Co. KG zur Nacherfüllung verpflichtet, kann er diese nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung des Werkes erbringen.

4.4  Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen bei Unerheblichkeit der Pflichtverletzung des Unternehmers oder wenn Gegenstand des Vertrages eine Bauleistung ist.

 

5. Haftung auf Schadenersatz

Bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Für sonstige Schäden gilt Folgendes:

5.1 Für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Firma Elektro Evers GmbH & Co. KG oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet die Firma Elektro Evers GmbH & Co. KG nach den gesetzlichen Bestimmungen.

5.2  Für Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten infolge leichter Fahrlässigkeit der Firma Elektro Evers GmbH & Co. KG, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung der Firma Elektro Evers GmbH & Co. KG auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis zu maximal zum doppelten Wert des Liefergegenstandes begrenzt.

5.3  Schadenersatzansprüche für sonstige Schäden bei der Verletzung von Nebenpflichten oder nicht wesentlichen Pflichten im Falle leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.

5.4  Schadenersatzansprüche aus Verzug, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, sind ausgeschlossen; die gesetzlichen Rechte des Käufers nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleiben unberührt.

5.5  Die Haftungsausschlüsse oder Beschränkungen gelten nicht, sofern der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

5.6  Der Anspruch des Käufers auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen anstelle des Schadenersatzes statt der Leistung bleibt unberührt.

 

6. Rücktritt

Bei Rücktritt sind die Firma Elektro Evers GmbH & Co. KG und Kunde verpflichtet, die voneinander empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Für die Überlassung des Gebrauchs oder die Benutzung ist deren Wert zu vergüten, wobei auf die inzwischen eingetretene Wertminderung des Verkaufsgegenstandes Rücksicht zu nehmen ist.

 

7. Preise und Zahlungsbedingungen

7.1  Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar. Teilzahlungen bei Verkäufen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden.

7.2  Für Leistungen, die im Auftrag nicht enthalten sind oder die von der Leistungsbeschreibung abweichen, kann ein Nachtragsangebot vom Kunden angefordert oder vom Werkunternehmer abgegeben werden. Soweit dies nicht erfolgt, werden diese Leistungen nach Aufmaß und Zeit berechnet. Hinsichtlich der Anzeige und des Nachweises von Zeitarbeiten gilt bei der Erstellung von Bauleistungen § 15 Nr. 5 VOB/B.

7.4  Bei Aufträgen, deren Ausführung über einen Monat andauert, sind je nach Fortschreiten der Arbeiten Abschlagszahlungen in Höhe von 90%des jeweiligen Wertes der geleisteten Arbeiten zu erbringen. Die Abschlagszahlungen sind vom Werkunternehmer anzufordern und binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum vom Kunden zu leisten.

7.5  Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung der Firma Elektro Evers GmbH & Co. KG ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Bei verspäteter Zahlung, werden die banküblichen Zinsen berücksichtigt.

7.6  Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegenüber Zahlungsansprüchen, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung kann nicht geltend gemacht werden.

 

8. Eigentumsvorbehalt

Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung, also einschließlich aller Nebenforderungen, unser Eigentum.

Es gilt als sofort vereinbart, dass durch einen etwaigen Weiterverkauf unseres Eigentums entstandene Forderungen durch den Vertragspartner an uns abgetreten werden.

Bei Verbindung mit anderen Teilen erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis der von uns gelieferten Ware.

 

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

9.1  Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Vertragspartnern ergebenden Streitigkeiten gilt der Sitz der Firma Elektro Evers GmbH &Co. KG.

9.2  Für die vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht.

 

10. Nichtteilnahme an der Verbraucherschlichtung nach VSBG

Die Firma Elektro Evers GmbH &Co. KG beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Streitigkeiten

über den geschlossenen Vertrag und dessen Ausführung können jedoch vor der Vermittlungsstelle Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim, Bramscher Straße 134 – 136, 49088 Osnabrück, Tel.: 0541 6929-0, Fax: 0541 6929-10, E-Mail: info@hwk-osnabrueck.de verhandelt werden.

 

11. Verbindlichkeit des Vertrages

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.

 

12. Schlussbestimmungen

Sollte einer der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst weitgehend erreichen.

Stand: Januar 2017